„Lactulose trägt zur Beschleunigung der Darmpassage bei“ heißt es in der sogenannten Health-Claims-Verordnung, die seit Ende 2012 gesundheitsbezogene Aussagen zu Lebensmitteln europaweit regelt. Die Börner GmbH, ein namhafter Reformwaren-Hersteller seit 1954, nutzt diese Verordnung nun, um unter der Marke Bakanasan ein Nahrungsergänzungsmittel mit Lactulose in den Handel zu bringen.
Die Health-Claims-Verordnung ist seit Inkrafttreten auf viel Kritik gestoßen, nicht nur bei Herstellern von Nahrungsergänzungsmitteln, sondern beispielsweise auch beim gemeinnützligen Verein foodwatch, der sich zur Aufgabe gemacht hat, „für das Recht der Verbraucher auf qualitativ gute, gesundheitlich unbedenkliche und ehrliche Lebensmittel“ zu kämpfen. Die Health-Claims-Regelungen haben dafür gesorgt, dass traditionelle Produkte aus den Regalen zum Beispiel der Reformhäuser verschwunden sind oder Zusammensetzungen von bewährten Mitteln vollkommen unnötig mit Vitaminen oder Mineralstoffen angereichert wurden, um gesundheitsbezogene Aussagen auf die Verpackungen aufdrucken zu dürfen. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen waren und sind hiervon betroffen. Die Börner GmbH hat sich nun allerdings die Verordnung zu nutze gemacht, um ein Lactulose-Produkt herauszubringen und über Fach-Einzelhändler vertreiben zu können, das bis vor Kurzem nur als apothekenpflichtiges Arzneimittel zugelassen worden wäre.
Lactulose aktiv heißt das neue Produkt, ein „Nahrungsergänzungsmittel mit Lactulose, mit Süßstoff“. Es handelt sich hierbei um ein Pulver, das in warmes Wasser eingerührt wird, um dann getrunken werden zu können. Abgepackt in handlichen Sticks mit je 7,2g des Pulvers, liegt die Verzehrempfehlung bei 2 Sticks täglich. In dieser Tagesportion von zusammengerechnet 14,4g müssen 10g Lactulose enthalten sein, um den gesetzlichen Vorschriften zu genügen und den auf der Verpackung aufgedruckten „Health Claim“, dass Lactulose zur Beschleunigung der Darmpassage beitrage, zu rechtfertigen. Die entsprechende Passage in der Verordnung lautet:
„Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die 10g Lactulose je angegebene Portion enthalten. Damit die Angabe zulässig ist, sind die Verbraucher darüber zu unterrichten, dass sich die positive Wirkung bei einmaliger Aufnahme von 10g Lactulose pro Tag einstellt.“
Die weiteren Bestandteile des neuen Nahrungsergänzungsmittels, das rechtlich zu den Lebensmitteln zählt, dienen unter anderem dazu, den Geschmack zu verfeinern. Hier hat man sich bei Börner etwas Besonderes einfallen lassen: Dem Pulver ist Rhabarberpulver zugesetzt, das dem Mittel eine erfrischend saure Note verleiht.
Zutaten (laut Verpackung): Lactulose (enthält Galactose, Lactose, Fructose); Säuerungsmittel Zitronensäure; Rote-Bete-Saftpulver; Inulin; Rhabarberpulver (Rhabarber, Glucosesirup, Dextrose) (0,4%); natürliches Aroma; Trennmittel: Tricalciumphosphat, Siliciumdioxid, Magnesiumsalze von Speisefettsäuren; Süßungsmittel Sucralose. Enthält Lactose.
Lactulose aktiv ist seit Mitte Juli erhältlich und wird vermutlich überwiegend in Reformhäusern erhältlich sein. Dort wird es den Bereich „Darm, Verdauung“ bereichern – ein Schwerpunktthema der Reformhäuser, deren gut ausgebildete Fachberaterinnen und -berater gerade zu Fragen der Darmgesundheit Hilfe bieten. Das Lactulose-Pulver von Bakanasan wird in Packungen zu je 10 Sticks (72g) erhältlich sein, Kostenpunkt: knapp 12 Euro.